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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Für alle zwischen uns, der axovend GmbH (nachfolgend Anbieter) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde) – geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen – nachstehend gemeinsam „Lieferungen“ genannt – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Verwendung der einheitlich maskulinen Bezeichnung dient zur Vereinfachung und stellt keine geschlechterspezifische Diskriminierung dar. 1.2. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Abschluss des Vertrages – Schriftwechsel

2.1. Der Anbieter bietet Zutrittsprodukte und Bezahlterminals sowie die sämtlich damit verbundenen Dienstleistungen an. 2.2. Der Vertragsschluss kommt wie folgt zustande: Der Kunde kann den Anbieter per E-Mail, Web-Formular, Telefon oder schriftlich zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes auffordern. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden daraufhin ein Angebot, welches mindestens den Endpreis für die Leistung beinhaltet. Der Kunde nimmt dieses Angebot verbindlich an, wenn er dem Anbieter gegenüber das Angebot per E-Mail oder schriftlich bestätigt. 2.3. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages sind möglich, wenn der Anbieter diese per E-Mail oder schriftlich akzeptiert. Solche Leistungen werden gesondert abgerechnet. Der vereinbarte Fertigstellungstermin kann sich durch Änderungswünsche verschieben. Ändert sich der Fertigstellungstermin, so teilt der Anbieter dem Kunden dies mit. 2.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der auf Seiten des Kunden handelnden Personen zu prüfen. Diese Personen gelten daher uns gegenüber als vertretungsberechtigt, sofern das Fehlen der Vertretungsbefugnis nicht offensichtlich ist. 2.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge oder Änderungen zu Aufträgen abzulehnen. In diesem Fall unterbleibt ein Angebot des Anbieters. Der Anbieter teilt dem Kunden die Ablehnung schriftlich oder per E-Mail mit. 2.6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und kann jederzeit ausgedruckt werden.

3. Mitwirken des Kunden bei Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde hat uns alle Informationen zu erteilen und Daten zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit wir unsere Angebote und Auftragsbestätigungen vollständig, korrekt und abschließend erstellen können. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Informationen und Daten ein. Dies gilt insbesondere für Daten technischer Art, wie Gewichte und Maße, sowie für alle bildlichen und zeichnerischen Darstellungen. 3.2. Soweit vereinbart ist, dass wir bestimmte Informationen und Daten selbst zu beschaffen haben, hat uns der Kunde hierzu die erforderliche Gelegenheit zu geben. 3.3. Sind die erhaltenen Informationen und Daten falsch oder unvollständig, sind wir gemäß der Ziffer 2.5. unserer Bedingungen zur Vertragsanpassung berechtigt. Gleiches gilt, wenn wir trotz entsprechender Aufforderung nicht ausreichend Gelegenheit zur Informations- und Datenbeschaffung erhalten haben. 3.4. Wir sind nur verpflichtet, die erhaltenen Informationen und Daten im Hinblick auf Richtigkeit und Vollständigkeit auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Wir sind zur Vertragsanpassung nicht berechtigt, wenn wir bei Durchführung der Plausibilitätsprüfung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen und Daten hätten erkennen müssen. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht nicht. 3.5. Der Kunde hat unsere Auftragsbestätigungen unverzüglich, spätestens binnen 5 Arbeitstagen (ohne Samstag), auf ihre Richtigkeit zu prüfen und schriftlich oder in Textform zu widersprechen, wenn und soweit die Auftragsbestätigung die getroffenen Vereinbarungen nicht richtig wiedergibt. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als abgeschlossen, es sei denn, wir sind in der Auftragsbestätigung arglistig von getroffenen Vereinbarungen abgewichen.

4. Vereinbarung der Vergütung

4.1. Die Vergütung ist nach den im Angebot des Anbieters angegebenen Zahlungsmodalitäten möglich. 4.2. Mit der vereinbarten Vergütung ist nur der im Vertragsdokument oder der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungs- und Lieferumfang abgegolten. Mehr- und Sonderleistungen/-lieferungen hat der Kunde gesondert zu vergüten. Soweit eine Einigung über die gesonderte Vergütung nicht zustande kommt, schuldet der Kunde unseren zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungsdurchführung gültigen Listenpreis und in Ermangelung eines solchen die branchenübliche Vergütung, hilfsweise die Vergütung für vergleichbare Leistungen einer vergleichbaren Branche. 4.3. Nebenkosten, wie für Verpackung, Transport, Versicherung, Verzollung oder Montage, sind in der vereinbarten Vergütung nur enthalten, wenn sie explizit im Vertragsdokument oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Ansonsten sind sie gesondert zu vergüten. 4.4. Die Vergütung versteht sich zzgl. aller auf die geschuldete Lieferung erhobenen und von uns zu entrichtenden Steuern und öffentlich-rechtlichen Abgaben. Vom Kunden selbst zu tragende zusätzliche Steuern und öffentlich-rechtliche Abgaben berühren die Vergütungsvereinbarung nicht. 4.5. Unsere Angebotspreise erfolgen in Euro. Ist für die Vergütung eine andere Währung vereinbart, ist die Vergütung in demselben Verhältnis anzupassen, wie sich der von der Europäischen Zentralbank veröffentliche Umtauschkurs im Zeitpunkt der Zahlung (Zeitpunkt des Geldeinganges bei uns) gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu unserem Nachteil verändert. Eine unerhebliche Kursänderung bleibt außer Betracht. 4.6. Wir sind zur Anpassung der Vergütung berechtigt, wenn wir nachweisen, dass sich die Energie-, Logistik- und/oder Fremdkosten im Zeitpunkt des Anfalls der vorgenannten Kosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht haben und sich dadurch die Vergütung für das Gesamtprodukt wesentlich verändern würde. Die Anpassung erfolgt in Höhe der Veränderung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass zwischen dem Vertragsabschluss und dem Anfall der Kosten ein längerer Zeitraum liegt.

5. Ort, Art und Umfang der Lieferung, Gefahrübergang

5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms® 2020). Die Gefahr des nicht von uns verschuldeten Untergangs oder der unverschuldeten Beschädigung (Verschlechterung) der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben worden ist. 5.2. Die Wahl der Art des Versendens sowie der Verpackung und die Auswahl des Transporteurs obliegt ausschließlich unserem pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der unter 5.1 gewählten Incoterms seitens des Kunden. 5.3. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung für ihn nach dem vertraglichen Bestimmungszweck nicht verwendbar oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

6. Lieferzeit

6.1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind stets nur voraussichtlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet oder bestätigt wurden. 6.2. Sofern die Versendung der Ware vereinbart ist, bezieht sich die Angabe der Fristen und Termine für eine Lieferung auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur. 6.3. Ein fixer Liefertermin liegt ausschließlich nur dann vor, wenn er als solcher ausdrücklich bezeichnet ist. 6.4. Für Lieferverzögerungen – ebenso für die Unmöglichkeit der Leistung – haften wir nicht, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen oder aus anderen Gründen entstehen, die wir nicht verursacht haben. Solche Gründe sind beispielsweise unvorhersehbare Schwierigkeiten in der Rohstoff- oder Energiebeschaffung, unvorhersehbare Schwierigkeiten im Transportwesen und/oder der Verfügbarkeit von Lager- oder Transportkapazitäten, Mangel an Arbeitskräften aufgrund von Krankheit oder Streik, oder sonstige nicht verschuldete Betriebsstörungen aller Art. 6.5. Im Falle von Lieferverzögerungen im Sinne der Ziffer 6.4. verlängern sich die vereinbarten Termine und Fristen um die Zeit der Behinderung zzgl. einer angemessenen Ausführungsfrist nach Wegfall des Behinderungsgrundes. Der Kunde ist im Falle dieser Lieferverzögerungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wir können vom Vertrag zurücktreten, sofern uns ein weiteres Festhalten an diesen, jedenfalls bei den bestehenden Vertragsbedingungen, nicht mehr zugemutet werden kann. Weitere Ansprüche bestehen beiderseits nicht. 6.6. Befinden wir uns im Lieferverzug, kann der Kunde hieraus Rechte nur dann geltend machen, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, er weist nach, dass eine Nachfristsetzung für ihn unzumutbar ist. Im Übrigen kann der Kunde nur wegen des rückständigen Teils der Lieferung seine Rechte geltend machen.

7. Durchführung der Lieferung

7.1. Wir werden die Lieferungen entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie den einschlägigen Rechtsnormen durchführen. 7.2.1. Der Kunde hat uns bei der Durchführung der Lieferungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen und den sich aus der Art der zu liefernde Ware ergebenden Erfordernissen bestmöglich zu unterstützen und daran mitzuwirken. Insbesondere wird uns der Kunde alle für eine ordnungsgemäße Lieferung erforderlichen Informationen erteilen und notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierfür hat uns der Kunde einen ausreichend informierten Ansprechpartner zu benennen und dessen Erreichbarkeit sicherzustellen. 7.2.2. Soweit wir die Ware zu montieren haben, ist uns zum vorgesehenen Termin der ungehinderte Zugang zum Montageort einzuräumen sowie Strom, Wasser, Beleuchtung, Vorrichtungen für die nachhaltige Abfallentsorgung, die notwendigen Sozial- und Sanitärräume sowie eine Internetanbindung bereitzustellen. Der Montageort muss frei von fremden Gegenständen, besenrein gereinigt und erforderlichenfalls beheizbar sein. Die für Lkw befahrbare ausreichend befestigte Zufahrt sowie die Zugänge zum Montageort müssen ebenerdig sein. Der Montageort muss erforderlichenfalls zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus geschlossen und abschließbar sein. 7.2.3. Bauseits auf Kundenseite zu erbringende Bau- und sonstige Vorleistungen, wie die Erstellung von Fundamenten, Leitungen, Anschlüssen und dergleichen, müssen abgeschlossen sein. Etwaige erforderliche Genehmigungen, insbesondere bau-, sicherheits- oder immissionsschutzrechtlicher Art, hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ferner obliegt dem Kunden die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen für Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie notwendiger Erlaubnisse für die Sondernutzung von Straßen. 7.3. Sofern der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat er uns alle hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen zu ersetzen. Verauslagte Kosten sind gegen Nachweis zu erstatten, soweit sie nicht unverhältnismäßig sind. Der zeitliche Aufwand ist nach den bei uns allgemein gültigen Preisen und mangels solcher nach den branchenüblichen Preisen zu vergüten. 7.4. Weitergehende Rechte bleiben uns vorbehalten.

8. Annahme und Untersuchung der Ware

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort bei Annahme auf sichtbare Transportschäden zu untersuchen. Festgestellte Schäden sind auf den Frachtpapieren zu vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden uns und dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, damit etwaige Schäden beim Spediteur geltend gemacht werden können. Beschädigte Ware ist zu dokumentieren und bis zum Abschluss der Schadensregulierung aufzubewahren. Sofern der Kunde den vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, hat er alle dadurch entstehenden Nachteile bei der Schadensregulierung selbst zu tragen. 8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen und unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich uns schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel mangels Erkennbarkeit trotz Untersuchung erst später, beträgt die Anzeigefrist 2 Arbeitstage (ohne Samstag) nach Feststellung des Mangels. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist deren Zugang bei uns erforderlich. In der Anzeige ist der Mangel so genau wie möglich zu beschreiben oder mit Fotos zu dokumentieren unter Angabe der Auftragsnummer, damit wir uns ein Bild über den Mangel machen können. 8.3. Die in Ziffer 8.2. genannten Fristen verlängern sich, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass nach den Umständen des Einzelfalles und dem gewöhnlichen Geschäftsgange eine längere Untersuchungs- und Rügepflicht erforderlich war. 8.4. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige des Mangels, gilt dieser als genehmigt und sind die Ansprüche des Kunden wegen des Mangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 8.5. Wurde eine ausdrückliche Abnahme der Ware durch den Kunden vereinbart, hat der Kunde die Ware abzunehmen, sofern keine Mängel der Abnahme entgegenstehen. Die Ware gilt als abgenommen, wenn der Kunde nach Lieferung und gegebenenfalls Montage der Ware mit der Nutzung der Ware beginnt oder binnen 10 Arbeitstagen (ohne Samstag) nach unserer Aufforderung die Abnahme nicht erklärt, ohne etwaige Mängel gerügt zu haben. Für den Zeitraum zwischen Montage und Abnahme der Ware schützt der Kunde die Ware vor Beschädigungen und haftet auch für diese. 8.6. Verzögert sich die Ablieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde verschuldet hat oder die in seinem Risikobereich liegen, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern oder einlagern zu lassen.

9. Haftung für Sachmängel und Retouren

9.1. Wir haben die Ware frei von Sachmängeln zu liefern, das heißt, mit der vereinbarten Beschaffenheit und, wenn eine solche nicht vereinbart ist, mit der vom Kunden erwartbaren üblichen Beschaffenheit von Waren gleicher Art und mit der vertraglich vorausgesetzten Eignung oder der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung. 9.2. Die Beschaffenheit der Ware und deren vertraglich vorausgesetzte Eignung ergibt sich aus dem Vertragsdokument oder der Auftragsbestätigung. Die dortigen Angaben sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich ihre Verbindlichkeit eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt. Ansonsten sind unsere Angaben, wie technische Daten (Maße, Gewichte und dergleichen), die Beschreibung der Ware sowie ihre bildliche oder zeichnerische Darstellung, nur annährend maßgeblich. 9.3. Keinen Mangel stellen handelsübliche Abweichungen dar, die Ausnutzung anerkannter Toleranzen sowie alle nach Vertragsabschluss vorgenommenen Änderungen an der Ware (z.B. Änderungen technischer Art oder die Verwendung anderer Bauteile), soweit dadurch keine Qualitätsminderung und keine Beeinträchtigung der vertraglich vorausgesetzten Eignung stattfinden. 9.4. Ein Sachmangel muss bereits im Zeitpunkt der Warenabholung oder der Versendung vorliegen, wie bei Konstruktions- oder Materialfehlern. Verschlechterungen der Ware, deren Ursache danach entstanden ist, wie Beschädigungen beim Transport, gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäßer Gebrauch, Änderung der Ware durch Dritte oder sonstige Eingriffe, sind keine Sachmängel. Mindermengen und Falschlieferungen gelten als Sachmängel. 9.5. Im Falle eines Sachmangels, der innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt und gemäß der Ziffer 8. unserer Bedingungen rechtzeitig angezeigt wird, beseitigen wir den Mangel an der gelieferten Ware oder liefern anstelle der mangelbehafteten Ware eine mangelfreie. Die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung obliegt ausschließlich uns. 9.6. Im Falle der Mängelrüge können wir vom Kunden verlangen, dass dieser die beanstandete Ware frachtfrei an uns zum Zwecke der Prüfung zusendet. Anstelle der Zusendung können wir vom Kunden verlangen, dass der Kunde von der mangelhaften Ware Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und uns diese zuleitet. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir dem Kunden die Kosten des Versandweges. 9.7. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung mehr als dreimal fehlschlägt, sie unmöglich oder unzumutbar ist oder von uns unberechtigterweise verweigert oder trotz ausreichender Fristsetzung unangemessen verzögert wird. Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, der Kunde hat nachweislich an dem mangelfreien Teil der Lieferung kein Interesse. Anstelle des teilweisen Vertragsrücktritts kann der Kunde den auf den mangelhaften Teil der Lieferung entfallenden Kaufpreis angemessen mindern. 9.8. Beruht der Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 10 Schadensersatz verlangen. 9.9. Weitergehende Mängelansprüche als vorstehend beschrieben stehen dem Kunden nicht zu. 9.10. Die Gewährleistungsfrist (Verjährung der Mängelansprüche) beträgt 12 Monate. Sie beginnt bei Warenlieferungen mit Warenübergabe und bei sonstigen Leistungen mit Beendigung der Leistungsdurchführung; sofern eine Abnahme vorgesehen ist, beginnt sie mit der Abnahme. 9.11. Sofern wir vorher zustimmen, ist der Kunde berechtigt, Waren zurückzusenden, auch wenn wir, z.B. mangels Sachmängeln, nicht zur Warenrücknahme verpflichtet wären (Retouren). Der Kunde hat jedoch die Bearbeitungs- und Versandkosten für diese Retouren, die sicher verpackt sein müssen, zu tragen. Der Gefahrübergang findet erst bei Entgegennahme der Retouren durch uns statt. Gutschriften für Retouren erteilen wir nur entsprechend dem Warenzustand.

10. Schadensersatzansprüche und sonstige Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, stehen dem Kunden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu. 10.2. Wir, einschließlich unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind nur vertragswesentliche Pflichten, nämlich die Pflicht zur ordnungsgemäßen, insbesondere rechtzeitigen und mangelfreien, Lieferung einschließlich etwaiger Montage, sowie sonstige Pflichten, insbesondere Beratungs- und Instruktionspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen. Die Haftung ist jedoch auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten voraussehen können. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit diese Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise erwartet werden können. 10.3. Sämtliche Haftungseinschränkungen einschließlich der Verkürzung gesetzlicher Verjährungs- und Gewährleistungsfristen gelten nicht, wenn wir aufgrund Gesetzes zwingend haften, wie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei zugesicherten Eigenschaften, wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei Personen- und Sachschäden im Rahmen der Produkthaftung. 10.4. Sofern wir unentgeltlich Auskünfte erteilen oder beratend tätig sind und diese Tätigkeit nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

11.1. Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 10 Kalendertagen nach Erhalt zu bezahlen oder anderen definierten Zahlungskondition. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns. 11.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er den ausstehenden Betrag ab Verzugseintritt mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. 11.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. 11.4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.

12. Eigentum und Schutzrechte

12.1. Sämtliche Unterlagen und sonstige Gegenstände, wie Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge, Modelle, bleiben in unserem Eigentum und sind auf erstes Anfordern zurückzugeben, soweit diese Unterlagen und Gegenstände nach dem Vertragszweck oder der Natur der Sache nicht dauerhaft als Eigentum beim Kunden verbleiben sollen. 12.2. Wir behalten uns ausdrücklich das geistige Eigentum an allen immateriellen Rechtsgütern vor. Der Kunde ist ausschließlich dazu berechtigt, diese Güter zum Vertragszweck zu verwenden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen sie weder anderweitig genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 12.3. Im Zusammenhang mit der Lieferung übertragen wir keinerlei gewerbliche Schutzrechte, soweit dies nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform mit uns vereinbart ist. 12.4. Wir haben die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter zu liefern. Jeder Vertragspartner wird den anderen Partner unverzüglich schriftlich oder in Textform benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. Das Recht zur Abwehr geltend gemachter Ansprüche steht im Innenverhältnis ausschließlich uns zu. Der Vertragspartner hat daher die Abwehr gegen ihn erhobener Ansprüche in Abstimmung mit uns vorzunehmen. Wir haften jedoch nicht für Schutzrechtsverletzungen, die der Kunde verursacht hat. Sofern die Schutzrechtsverletzung gemeinsam verursacht wurde, haften die Parteien im Innenverhältnis entsprechend ihres Verursachungsanteils. 12.5. Stellt uns der Kunde Mittel zum Zwecke der Angebotserstellung oder der Leistungsdurchführung zur Verfügung, wie Muster, Pläne, Produktteile und dergleichen, hat er dafür einzustehen, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von dritter Seite wegen möglicher Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, hat uns der Kunde auf erstes Anfordern vollumfänglich von diesen Ansprüchen freizustellen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt. 13.2. Soweit der Kunde die Daten von Dritten (z.B. Mitarbeiter) übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei. 13.3. Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO: • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit • Artikel 21 – Widerspruchsrecht • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde 13.4. Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. 13.5. Der Anbieter versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren. 13.6. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Anbieters verwiesen unter: www.axovend.com 13.7. Der Anbieter ist berechtigt Kopien der bearbeiteten Texte anzufertigen und diese aufzubewahren, wenn der Kunde nicht widerspricht. Der Kunde räumt dem Anbieter die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. 13.8. Der Kunde kann jederzeit die Löschung der Texte verlangen und die eingeräumten Nutzungsrechte widerrufen. 13.9. Der Anbieter ist nicht verpflichtet Sicherheitskopien der Texte anzufertigen. 13.10. Der Kunde erlaubt dem Anbieter die Veröffentlichung seines Projekts auf Sozialen Medien in Form von Bildern, Kurzbeschreibung der realisierten Lösung und Ausführungszeitraum. Sofern der Kunde dem nicht zustimmt, muss der Veröffentlichung schriftlich widersprochen werden.

14. Sanktionsklausel

14.1. Dem Kunden ist es untersagt, Lieferungen von axovend, die Güter oder Technologien die in den Anwendungsbereich des Art. 12g der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES, sowie Art. 8g VERORDNUNG (EU) Nr. 765/2006 DES RATES fallen, direkt oder indirekt in die russische Föderation oder nach Belarus, sowie zur Verwendung in der russischen Föderation oder in Belarus auszuführen, ausführen zu lassen oder die Ausfuhr dieser Lieferungen und Leistungen zu dulden. 14.2. Der Kunde ist verpflichtet, nach besten Kräften alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und aufrecht zu erhalten, um sicherzustellen und zu überwachen, dass gegen das vorstehende Verbot, auch nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette oder mögliche Wiederverkäufer verstoßen wird. 14.3. Der Kunde hat axovend unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm mögliche, drohende oder begangene Verstöße gegen die Ziffern 14.1. und 14.2. bekannt werden, und dabei nach besten Kräften alle Informationen über Art, Umfang und Verursacher der Verstöße einzuholen. 14.4. axovend ist im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern 14.1. bis 14.3 berechtigt, mit dem Kunden bestehende Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen außerordentlich und fristlos zu kündigen und alle sonstigen zulässigen angemessenen Rechtsbehelfe zu ergreifen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Wir behalten uns vor, unsere Lieferbedingungen jederzeit den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die angepassten Bedingungen gelten auch für bereits bestehende Verträge, sofern wir den Kunden darauf hingewiesen haben, dass wir unsere Bedingungen angepasst haben, und dieser weder in Schrift- oder Textform widersprochen hat; dies gilt trotz Fehlen eines Widerspruchs auch dann nicht, wenn es sich um ungewöhnliche und unzumutbare Regelungen handelt, mit denen der Kunde aus der Sicht eines objektiven Betrachters nicht zu rechnen brauchte. 15.2. Forderungen gegen uns können nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Schrift- oder Textform abgetreten werden. 15.3. Für die Schriftform gelten die §§ 126 und 126a BGB, für die Textform § 126b BGB. 15.4. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Memmingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. 15.5. Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme solcher Vorschriften, die die Anwendung ausländischen Rechts vorsehen. Das UN-Kaufrecht gilt nicht. 15.6. Sollte eine Bestimmung unserer Lieferbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Regelungszweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Ein unzulässiges Maß ist durch ein zulässiges Maß zu ersetzen, das dem unzulässigen Maß am nächsten kommt.

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